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   VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556   

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https://dejure.org/2021,15223
VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556 (https://dejure.org/2021,15223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2021 - 11 CS 21.556 (https://dejure.org/2021,15223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - 11 CS 21.556 (https://dejure.org/2021,15223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1, § 45 Abs. 1 und 2, § 46, Anlage 4 Nr. 9.1
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums, Ausreichende Gelegenheit zur Äußerung, Erneuter Antrag auf Akteneinsicht nach Wechsel des Bevollmächtigten

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Amphetaminkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    a) Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Untersuchung der Blutprobe vom 6. September 2020 zutreffend angenommen, dass der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 11) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen war, weil er Amphetamin eingenommen hat.
  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen diese Anforderungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2017 - 9 VR 2.17 - NVwZ 2018, 268 = juris Rn. 10; Schneider in Schoch/Schneider, VwVfG, § 45 Rn. 93; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, VwVfG, § 45 Rn. 86 f.).
  • BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79

    Terephthalsäure

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Dass der Antragsteller keine hinreichende Kenntnis von dem Sachverhalt hatte, um seine rechtlichen Interessen zu verteidigen, ist damit bereits nicht ersichtlich (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1996 - 11 VR 2.96 - NVwZ 1997, 993 = juris Rn. 12; U.v. 3.11.1987 - 9 C 235.86 - NJW 1980, 1280 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2014 - 16 A 2806/13

    Zum fehlenden Trennvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Denn in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht in Betracht, so dass auch keine widersprechenden Entscheidungen von Fahrerlaubnisbehörde und Strafgericht drohen (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 3 StVG Rn. 45; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 19.04.2021, § 3 StVG Rn. 26, 30; BayVGH, B.v. 15.9.2015 - 11 CS 15.1682 - Blutalkohol 52, 426 = juris Rn. 17; B.v. 7.9.2007 - 11 CS 07.898 - Blutalkohol 45, 84 = juris Rn. 18; OVG NW, U.v. 1.8.2014 - 16 A 2806/13 - NZV 2015, 206 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Dass der Antragsteller keine hinreichende Kenntnis von dem Sachverhalt hatte, um seine rechtlichen Interessen zu verteidigen, ist damit bereits nicht ersichtlich (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BVerwG, B.v. 8.11.1996 - 11 VR 2.96 - NVwZ 1997, 993 = juris Rn. 12; U.v. 3.11.1987 - 9 C 235.86 - NJW 1980, 1280 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 11 CS 19.669

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.09.2007 - 11 CS 07.898
    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Denn in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht in Betracht, so dass auch keine widersprechenden Entscheidungen von Fahrerlaubnisbehörde und Strafgericht drohen (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 3 StVG Rn. 45; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 19.04.2021, § 3 StVG Rn. 26, 30; BayVGH, B.v. 15.9.2015 - 11 CS 15.1682 - Blutalkohol 52, 426 = juris Rn. 17; B.v. 7.9.2007 - 11 CS 07.898 - Blutalkohol 45, 84 = juris Rn. 18; OVG NW, U.v. 1.8.2014 - 16 A 2806/13 - NZV 2015, 206 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556
    Einen Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist, den das Landratsamt vor der Entscheidung in der Sache zur Ermöglichung einer abschließenden Stellungnahme hätte bescheiden müssen (vgl. dazu Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 28 Rn. 43; BVerwG, B.v. 2.7.1998 - 9 B 535.98 - DVBl. 1999, 97 = juris Rn. 2), haben die nunmehr Bevollmächtigten mit ihrem Antrag auf Akteneinsicht nicht gestellt, auch nicht sinngemäß - eine Stellungnahme wurde noch nicht einmal angekündigt.
  • BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht;

  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 CS 15.1682

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde

  • VGH Bayern, 29.01.2024 - 11 CS 23.2036

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem, Zustellung

    Der Verfahrensfehler ist somit nach Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich (vgl. auch BayVGH, B.v. 7.5.2021 - 11 CS 21.556 - juris Rn. 19; B.v. 9.9.2022 - 11 CS 22.1504 - juris Rn. 25; B.v. 20.9.2022 - 11 ZB 22.1446 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 09.09.2022 - 11 CS 22.1504

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

    Im Übrigen ist die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Wegfalls der Fahreignung eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum, so dass der Antragsteller die Aufhebung des Bescheids wegen eines Verfahrensfehlers gemäß Art. 46 BayVwVfG auch nicht hätte fordern können (vgl. Schwarz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 46 VwVfG Rn. 26; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 46 Rn. 51 ff.; BayVGH, B.v. 7.5.2021 - 11 CS 21.556 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 11.08.2023 - 11 CS 23.1103

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Der von der Beschwerde behauptete, nach Auffassung des Senats jedoch nicht vorliegende Gehörsverstoß des Landratsamts wäre daher jedenfalls nach Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich, da eine rechtmäßige gebundene Entscheidung vorliegt und somit offensichtlich ist, dass die gerügte Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 7.5.2021 - 11 CS 21.556 - juris Rn. 19; Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 45 Rn. 90; Schneider in Schoch/Schneider, VwVfG, Stand August 2022, § 46 Rn. 51).
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 11 ZB 22.1446

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Selbst wenn man dies anders sähe, könnte der Kläger die Aufhebung des Entziehungsbescheids wegen eines Verfahrensfehlers gemäß Art. 46 BayVwVfG nicht verlangen, weil die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Wegfalls der Fahreignung eine gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielraum ist (vgl. Schwarz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 46 VwVfG Rn. 26; Sachs in Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 46 Rn. 51 ff.; BayVGH, B.v. 7.5.2021 - 11 CS 21.556 - juris Rn. 19), was auch bei Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Fahreignungsgutachtens gilt bzw. wenn das Fehlen der Fahreignung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2021 (BGBl I S. 822) zu vermuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 12; B.v. 16.5.2022 - 11 ZB 21.3174 - juris Rn. 17; Dauer in Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51).
  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 CS 21.3010

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums - einstweiliger

    Der von der Beschwerde behauptete und mit einer nicht gewährten Akteneinsicht begründete Anhörungsfehler wäre daher jedenfalls nach Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich, da eine rechtmäßige gebundene Entscheidung vorliegt und somit offensichtlich ist, dass die gerügte Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 7.5.2021 - 11 CS 21.556 - juris Rn. 19; Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 45 Rn. 90; Schneider in Schoch/Schneider, VwVfG, Stand August 2021, § 46 Rn. 51).
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